Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Lucky Mover. Inh. Elke Lindenmaier

§ 1 Geltung, Unübertragbarkeit des Vertrags

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Fa. Lucky Mover, Inhaberin Elke Lindenmaier, Dammstr. 30, 75382 Althengstett, nachstehend „Trainerin“ genannt, und ihren VertragspartnerInnen, nachstehend „KlientIn“ genannt.

(2) Die mit dem Rechtsgeschäft mit der Trainerin erworbenen Rechte sind nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragbar. Ohne diese Zustimmung kann die vereinbarte Leistung nur durch die KlientIn persönlich in Anspruch genommen werden.

(3) Die KlientIn verpflichtet sich der Trainerin gegenüber, ihr ausgehändigte Gegenstände nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Die KlientIn verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von ihr ausgehändigten Gegenständen unverzüglich schriftlich bei der Trainerin zu melden.

§ 1 Geltung, Unübertragbarkeit des Vertrags

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Fa. Lucky Mover, Inhaberin Elke Lindenmaier, Dammstr. 30, 75382 Althengstett, nachstehend „Trainerin“ genannt, und ihren VertragspartnerInnen, nachstehend „KlientIn“ genannt.

(2) Die mit dem Rechtsgeschäft mit der Trainerin erworbenen Rechte sind nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragbar. Ohne diese Zustimmung kann die vereinbarte Leistung nur durch die KlientIn persönlich in Anspruch genommen werden.

(3) Die KlientIn verpflichtet sich der Trainerin gegenüber, ihr ausgehändigte Gegenstände nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Die KlientIn verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von ihr ausgehändigten Gegenständen unverzüglich schriftlich bei der Trainerin zu melden.

§ 3 Umfang der geschuldeten Leistungen, Verjährung

 

(1) Personal Training:

Das Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten der KlientIn ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainingsmaßnahme, die in mehreren von der Trainerin vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten durchgeführt wird. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und ‑ziele in einem Beratungsgespräch mit der KlientIn abgestimmt. Im Rahmen dieses Gesprächs informiert die KlientIn die Trainerin über ihre gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten vereinbart. Das auf die KlientIn zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben der KlientIn. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten der Trainerin.

 

(2) Gruppentrainings:

Gruppentrainings sind von der Trainerin erarbeitete Trainingsprogramme, thematisch ausgerichtet auf verschiedene Zielgruppen sowie Fitness- und Gesundheitsthemen, mit mehreren Teilnehmern in von der Trainerin angeleiteten Trainingseinheiten (TE). In Gruppentrainings liegt der Fokus auf abwechslungsreichen und motivierenden Workouts, passend für verschiedene Fitnesslevel. Auf individuelle Bedürfnisse einzelner KlientInnnen kann in Gruppentrainings nur bedingt eingegangen werden.

 

(3) Ein Abbruch der TE durch die KlientIn vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

 

(4) Sofern die KlientIn nicht gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, versichert ist, trainiert sie auf eigene Verantwortung. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zur TE. Bei den TE handelt es sich nicht um ein heiltherapeutisches Training. Es werden außerdem keine Diagnosen gestellt.

 

(5) Ansprüche der KlientIn aus dem Vertrag zwischen den Parteien verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr beginnend zum Jahresende. Dies gilt nicht für Schäden der KlientIn aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TrainerIn oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

§ 3 Mitwirkung der KlientIn

 

(1) Die KlientIn beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand, sofern dies für die Teilnahme an den TE relevant sein kann, und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

 

(2) Die KlientIn ist verpflichtet, der Trainerin eintretende Veränderungen ihres Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, umgehend, unaufgefordert und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im beiderseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden. Sollte ein solches nicht erzielt werden können und hat die Trainerin begründete Zweifel daran, dass die KlientIn an der/den TE weiter teilnehmen kann, ohne sich oder andere zu gefährden, ist die Trainerin berechtigt, das Training mit der jeweiligen KlientIn abzubrechen.

 

§ 5 Begleitpersonen, Verzehr mitgebrachter Getränke, Beschaffung von Produkten

 

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Trainerin nicht gestattet.

 

(2) Der Verzehr mitgebrachter antialkoholischer Getränke zu den TE ist gestattet. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist während der TE untersagt.

 

(3) Beschafft die Trainerin im Auftrag der KlientIn Produkte (Sportartikel etc.), so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch die KlientIn, Eigentum der Trainerin.

 

§ 6 Haftungsbeschränkung

 

(1) Die Trainerin haftet grundsätzlich nicht für Schäden der KlientIn. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden der KlientIn aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TrainerIn oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

(2) Der KlientIn wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu den TE zu bringen. Von Seiten der TrainerIn werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

 

§ 7 Umplanung, Urlaub, Verhinderung und Ausfall

(1) Bei Personal Training hat die KlientIn im Fall ihrer Verhinderung schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn diese der Trainerin mitzuteilen. Bei Absage weniger als 24 und bis 12 Stunden vor Trainingsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Erfolgt die Absage weniger als 12 Stunden vor Trainingsbeginn oder erscheint die KlientIn unentschuldigt nicht zum Training, wird die vereinbarte Gebühr in voller Höhe berechnet. Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger, der Trainerin rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen TE nachgeholt.

 

(2) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung hat bei Trainings, die als Paket mit fest definierten Trainingsterminen gebucht wurden, die KlientIn im Fall ihrer Verhinderung bzw. ihres Nichterscheinens keinen Anspruch darauf, dass die TE nachgeholt wird oder die Gebühr reduziert bzw. erstattet wird.

 

(3) Bei Gruppentrainings hat die KlientIn im Fall ihrer Verhinderung schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn diese der Trainerin mitzuteilen. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn oder erscheint die KlientIn unentschuldigt nicht zum Training, wird die vereinbarte Gebühr in voller Höhe berechnet.

 

(4) Gruppentrainings finden ab einer Teilnehmerzahl von 4 angemeldeten TeilnehmerInnen statt.

 

(5) Sollte die Durchführung einer TE aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit an einem anderen Ort statt oder wird auf einen anderen Termin verschoben.

 

(6) Im Fall einer Absage einer oder mehrerer TE durch die Trainerin werden bereits bezahlte TE nach Wahl der Trainerin gutgeschrieben oder nachgeholt.

 

(7) In Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheit oder Urlaub, kann nach vorheriger Ankündigung gegenüber der KlientIn eine gleichwertig qualifizierte TrainerIn die TE übernehmen.

§ 8 Kündigungsrechte der Trainerin

 

(1) Befindet sich die KlientIn im Fall des Personal Trainings mit der Zahlung eines Betrags, der die TE der letzten beiden Monate betrifft in Verzug bzw. ist im Fall des Gruppentrainings und der Ernährungsberatung/Kochkurs die Vorauszahlung nicht bis spätestens zur zweiten TE geleistet, so berechtigt dies die Trainerin, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

(2) Eine Kündigung der Trainerin aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre der Trainerin liegt, erhält die Klientin vorausbezahlte Gebühren für noch nicht durchgeführte TE zurückerstattet. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre der KlientIn liegt, behält es sich die Trainerin ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen die KlientIn gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

§ 9 Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Lucky Mover, Inh. Elke Lindenmaier

Tuttlinger Str. 28

71229 Leonberg

info@lucky-mover.com

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 10 Kündigung durch die KlientIn

(1) Die Parteien können den Vertrag bei Personal Training ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Schriftform ordentlich kündigen.

 

(2) Die KlientIn ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

 

a) Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

b) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Teilnahme an den TE unmöglich oder schädlich wäre.

c) Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes der KlientIn an einen Ort, der mehr als 50 km von dem vereinbarten Ort, an dem die TE vereinbarungsgemäß stattfinden soll, entfernt liegt.

 

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. c) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

 

(3) Eine Kündigung der KlientIn, gleich aus welchem Grund, muss der Trainerin an Ihrer in § 9 benannten Adresse im Original in Schriftform zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11 Sonstiges

 

(1) Sämtliche Unterlagen, insbesondere Trainingspläne, Übungskataloge u. ä., unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst.

 

(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an

Lucky Mover, Inh. Elke Lindenmaier

Dammstr. 30

75382 Althengstett

info@lucky-mover.com

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

– Bestellt am:

– Name des/der Verbraucher/in:

– Anschrift des/der Verbraucher/in:

– Unterschrift des/der Verbraucher/in: (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum ___________